Vorabpauschale-Rechner

Vorabpauschale 2026 für ETFs grob berechnen.

Berechne, ob für einen ETF oder Fonds eine Vorabpauschale entstehen kann. Der Rechner nutzt den BMF-Basiszins für 2026 von 3,20 Prozent, berücksichtigt Ausschüttungen, Teilfreistellung und einen freien Sparer-Pauschbetrag.

Deine Werte

% Basiszins

Die Kirchensteuer wird hier vereinfacht auf die Kapitalertragsteuer gerechnet.

Einordnung

Was der Rechner bewusst vereinfacht.

Broker

Deutsche Broker rechnen meist automatisch ab.

Bei ausländischen Brokern, mehreren Depots oder nicht ausreichendem Verrechnungskonto kann die Praxis abweichen.

Steuern

Persönliche Details können das Ergebnis verändern.

Kirchensteuer, Verlusttöpfe, Freistellungsauftrag, Günstigerprüfung und Verkauf späterer Anteile sind hier nur vereinfacht abgebildet.

FAQ

Häufige Fragen.

Wann fällt die Vorabpauschale für 2026 an?

Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2026 gilt steuerlich am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Praktisch buchen deutsche Broker sie typischerweise Anfang 2027 ab, wenn eine steuerpflichtige Vorabpauschale entsteht.

Warum nutzt der Rechner den Faktor 70 Prozent beim Basiszins?

Der Basisertrag wird vereinfacht als Anfangswert mal Basiszins mal 70 Prozent berechnet. Für 2026 beträgt der vom BMF veröffentlichte Basiszins 3,20 Prozent.

Wann ist die Vorabpauschale null?

Sie ist null, wenn der Fonds im Kalenderjahr nicht gestiegen ist, wenn Ausschüttungen den maßgeblichen Basisertrag bereits abdecken oder wenn Freistellungsauftrag und Teilfreistellung die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage auf null reduzieren.

Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierung für Privatanleger. Brokerabrechnung, Kirchensteuer, Verlustverrechnung, ausländische Broker und persönliche Steuerfälle können abweichen.