Deine Werte
Die Kirchensteuer wird hier vereinfacht auf die Kapitalertragsteuer gerechnet.
Vorabpauschale-Rechner
Berechne, ob für einen ETF oder Fonds eine Vorabpauschale entstehen kann. Der Rechner nutzt den BMF-Basiszins für 2026 von 3,20 Prozent, berücksichtigt Ausschüttungen, Teilfreistellung und einen freien Sparer-Pauschbetrag.
Die Kirchensteuer wird hier vereinfacht auf die Kapitalertragsteuer gerechnet.
Einordnung
Bei ausländischen Brokern, mehreren Depots oder nicht ausreichendem Verrechnungskonto kann die Praxis abweichen.
Kirchensteuer, Verlusttöpfe, Freistellungsauftrag, Günstigerprüfung und Verkauf späterer Anteile sind hier nur vereinfacht abgebildet.
Prüfe im Sparplan-Rechner, wie Rendite, Kosten und Steuerannahmen langfristig auf dein Szenario wirken.
Quellen
FAQ
Die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2026 gilt steuerlich am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Praktisch buchen deutsche Broker sie typischerweise Anfang 2027 ab, wenn eine steuerpflichtige Vorabpauschale entsteht.
Der Basisertrag wird vereinfacht als Anfangswert mal Basiszins mal 70 Prozent berechnet. Für 2026 beträgt der vom BMF veröffentlichte Basiszins 3,20 Prozent.
Sie ist null, wenn der Fonds im Kalenderjahr nicht gestiegen ist, wenn Ausschüttungen den maßgeblichen Basisertrag bereits abdecken oder wenn Freistellungsauftrag und Teilfreistellung die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage auf null reduzieren.
Nein. Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierung für Privatanleger. Brokerabrechnung, Kirchensteuer, Verlustverrechnung, ausländische Broker und persönliche Steuerfälle können abweichen.