Freistellungsauftrag-Rechner

Sparer-Pauschbetrag auf Broker und Banken sinnvoll aufteilen.

Trage erwartete Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Gewinne je Anbieter ein. Der Rechner verteilt den Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag und zeigt, wo Kapitalertragsteuer unnötig abgezogen würde.

Regeln für 2026 prüfen

Deine Erträge

€ frei

Standard 2026: 1.000 € je Person, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung.

Zum Beispiel bereits freigestellte Zinsen bei einer anderen Bank.

Broker-Praxis

Freistellung dort setzen, wo Erträge sicher anfallen

Tagesgeldzinsen und regelmäßige Ausschüttungen sind leichter planbar als mögliche Verkaufsgewinne. Verteile zuerst auf sichere Erträge, danach auf Broker mit geplanten Verkäufen.

ETF-Steuer

Vorabpauschale und Ausschüttungen mitdenken

Bei Fonds und ETFs können Ausschüttungen und Vorabpauschale den Pauschbetrag nutzen, bevor du überhaupt Anteile verkaufst. Prüfe große ETF-Positionen deshalb separat.

ETF-Steuer berechnen

Brokerwahl

Steuerkomfort spart später Aufwand

Ein guter Broker zeigt verbrauchten Freistellungsauftrag, Steuerabrechnung und Verlusttöpfe verständlich. Das ist besonders bei mehreren Depots ein echter Vorteil.

Dividenden-Broker

Stand und Quellen

Was der Rechner berücksichtigt

Keine Steuerberatung Der Rechner verteilt erwartete Kapitalerträge rechnerisch. Er prüft keine Verlusttöpfe, NV-Bescheinigung, Gemeinschaftsdepots, ausländische Broker oder bereits abgeführte Steuer im Detail.

FAQ

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 € je Person und 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Du kannst ihn auf mehrere Banken und Broker verteilen.

Was passiert, wenn ich zu wenig Freistellungsauftrag erteile?

Dann führt die Bank auf den nicht freigestellten Teil Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Zu viel gezahlte Steuer kann je nach Fall über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Kann ich den Freistellungsauftrag unterjährig ändern?

In der Praxis erlauben viele Banken Änderungen im laufenden Jahr, solange steuerliche Meldungen und bereits genutzte Beträge beachtet werden. Entscheidend sind die Prozesse des jeweiligen Instituts.