Tagesgeld und Verrechnungskonto zuerst schätzen.
Zinsen sind oft planbarer als Dividenden. Bei hohen Guthaben kann ein großer Teil des Pauschbetrags schon dort verbraucht werden.
Freistellungsauftrag 2026
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Broker und Banken Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht sofort versteuern. Entscheidend ist die richtige Verteilung über alle Anbieter hinweg.
Planung
| Situation | Sinnvolle Prüfung | Risiko |
|---|---|---|
| Ein Broker, ein Tagesgeldkonto | Pauschbetrag grob nach erwarteten Zinsen und Depot-Erträgen aufteilen. | Zu viel beim falschen Anbieter führt zu unnötigem Steuerabzug an anderer Stelle. |
| Mehrere Broker | Erwartete Dividenden, Verkäufe und Vorabpauschale je Depot schätzen. | Doppelte Freistellung vermeiden und Änderungen dokumentieren. |
| Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft | Gemeinsamen Betrag von 2.000 Euro bewusst verteilen. | Brokerformulare und steuerliche Zuordnung sauber prüfen. |
| Kinderdepot | Eigenen Freistellungsauftrag des Kindes prüfen, sofern Kapitalerträge dort anfallen. | Familienversicherung, Nichtveranlagungsbescheinigung und Vermögenszuordnung können relevant werden. |
Kapitalerträge
Zinsen sind oft planbarer als Dividenden. Bei hohen Guthaben kann ein großer Teil des Pauschbetrags schon dort verbraucht werden.
Nutze den Dividenden-Rechner, wenn du prüfen willst, wie schnell Dividenden den freien Betrag füllen.
Thesaurierende ETFs können den Pauschbetrag über die Vorabpauschale nutzen, auch ohne laufende Ausschüttung.
Wenn du Positionen mit Gewinn verkaufst, kann der freie Betrag schnell verbraucht sein.
Quellen und Stand
FAQ
Für 2026 sind Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person über den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt. Bei Zusammenveranlagung sind es 2.000 Euro.
Nein. Der Sparer-Pauschbetrag gilt insgesamt, nicht pro Bank oder Broker. Du kannst ihn auf mehrere Anbieter verteilen, darfst ihn aber nicht doppelt nutzen.
Dann führt der Broker auf steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich Kapitalertragsteuer ab. Eine Erstattung kann später über die Steuererklärung möglich sein.
Typisch sind Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, steuerpflichtige Verkaufsgewinne und Vorabpauschalen.